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   BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84   

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https://dejure.org/1985,3605
BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84 (https://dejure.org/1985,3605)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1985 - 2 StR 791/84 (https://dejure.org/1985,3605)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1985 - 2 StR 791/84 (https://dejure.org/1985,3605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vermittlung von Verträgen mit privaten Kapitalanlegern duch Handelsvertreter von Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften und Investmentfonds - Betrug durch Verwendung von anvertrautem Geld für eigene Zwecke zur Befriedigung anderweitiger Verbindlichkeiten - Ausführung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 407 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Er kann vielmehr bis zur Beendigung eines der Tatteile gefaßt und danach auf weitere ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; stand. Rspr.).

    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur insoweit, als es um die Feststellung der objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung geht (vgl. u.a. BGHSt 23, 33, 35; BGH Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 362/84).

  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Er kann vielmehr bis zur Beendigung eines der Tatteile gefaßt und danach auf weitere ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; stand. Rspr.).
  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Sie beginnen jeweils mit dem Beratungsgespräch und sind beendet, sobald der Angeklagte mit der Übergabe von Geld oder Wertpapieren seine Bereicherungsabsicht auf Kosten der Geschädigten verwirklicht hat (vgl. BGHSt 22, 38, 40).
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Er kann vielmehr bis zur Beendigung eines der Tatteile gefaßt und danach auf weitere ausgedehnt werden (BGHSt 19, 323 [BGH 30.06.1964 - 1 StR 193/64]; 23, 33; 26, 4, 7; stand. Rspr.).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Auch der Umstand, daß sich der Angeklagte zu ihrer Begehung einer eingerichteten Vertriebsorganisation bedient hat, ändert daran nichts (vgl. BGHSt 26, 284).
  • BGH, 01.02.1984 - 2 StR 410/83

    Rechtliche Wirkung des Begehens weiterer strafbarer Handlungen vor der Beendigung

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Verstößt die nachfolgende Tat zwar gegen dieselbe Strafvorschrift wie die vorhergehende, verletzt sie aber Rechtsgüter von Personen, gegen die sich der ursprüngliche Tatplan des Angeklagten nicht richtete, und ist sie auch in der Tatausführung verschieden, so spricht eine gewisse Vermutung dafür, daß ihr kein Vorsatz zugrundeliegt, der sich als eine Erweiterung des früheren darstellt (BGH Urteil vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 202/78).
  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 362/84

    Erfordernis des Vorliegens eines Gesamtvorsatzes bei Verurteilung wegen

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt nur insoweit, als es um die Feststellung der objektiven Voraussetzungen einer fortgesetzten Handlung geht (vgl. u.a. BGHSt 23, 33, 35; BGH Urteil vom 1. August 1984 - 2 StR 362/84).
  • BGH, 02.08.1978 - 2 StR 202/78

    Einkäufe mit ungedeckten Schecks - Auswirkungen des Einsatzes gleicher

    Auszug aus BGH, 03.04.1985 - 2 StR 791/84
    Verstößt die nachfolgende Tat zwar gegen dieselbe Strafvorschrift wie die vorhergehende, verletzt sie aber Rechtsgüter von Personen, gegen die sich der ursprüngliche Tatplan des Angeklagten nicht richtete, und ist sie auch in der Tatausführung verschieden, so spricht eine gewisse Vermutung dafür, daß ihr kein Vorsatz zugrundeliegt, der sich als eine Erweiterung des früheren darstellt (BGH Urteil vom 1. Februar 1984 - 2 StR 410/83; Urteil vom 2. August 1978 - 2 StR 202/78).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 324/87

    Rechtmäßigkeit der Vernehmung eines sachferneren anstelle des sachnäheren Zeugen

    Ist dies mit ausreichender Sicherheit nicht möglich, muß Tatmehrheit angenommen werden (BGHSt 23, 33, 35; BGH StV 1981, 125; BGH NStZ 1983, 311; BGH, Urteile vom 1. August 1984 - 2 StR 382/84 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).

    Das Vorhandensein eines Gesamtvorsatzes darf nicht unterstellt werden (BGH StV 1981, 125; BGH, Urteil vom 3. April 1985 aaO).

    Aus einem zeitlichen Zusammentreffen oder gar aus einer zeitlichen Überschneidung mehrerer Straftaten allein kann der Gesamtvorsatz noch nicht gefolgert werden (BGH, Urteile vom 18. August 1983 - 4 StR 414/83 - und vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84).

  • OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87

    Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO,

    Er muß spätestens während - d. h. vor Beendigung - des ersten Teilakts gefaßt (BGHSt 19, 323 = NJW 1964, 1810; BGH, StrVert 1981, 125; 1983, 104; BGH, bei Holtz, MDR 1984, 796; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26a) und kann, solange die Handlungsreihe noch nicht beendigt ist, auf weitere Teilakte erstreckt werden (BGHSt 23, 33 = NJW 1969, 2209; BGH, NStZ 1985, 407; OLG Köln, GA 1975, 123 [124]; Stree, in: Schönke-Schröder, § 153 Rdnr. 53; Dreher-Tröndle, § 153 Rdnr. 26b).
  • BGH, 20.12.1985 - 2 StR 395/85

    Urkundenfälschung - Unechte Urkunde - Aussteller - Teilweise Einstellung eines

    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang war hier rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1985 - 2 StR 791/84 - m.w.N.).
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